Zahlen die wichtig sind
Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung
für das Jahr 2010: 45.000 € jährlich (3.750 monatlich)
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse erhoben.
Pflichtversicherungsgrenze / Jahresarbeitsentgeldgrenze
Für das Jahr 2010: 49.950 € jährlich (4.162,50 € monatlich)
Die Jahresarbeitsentgeldgrenze, oder Pflichtversicherungsgrenze, ist für Sie als pflichtversicherter Arbeitnehmer/in entscheidend, wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln möchten.
Voraussetzung für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist folgende Regelung:
Ihr Einkommen muss über dieser Grenze liegen und sollte es auch in Zukunft.
Auch in den letzten 3 Jahren muss ihr Einkommen über dieser Grenze gelegen haben.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, haben Sie die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Welche Möglichkeiten Sie haben erfahren Sie in unserem
Tarif- und Leistungsvergleich.
Übrigens auch wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen sollten.
Versicherungspflichtgrenzen der letzten 3 Jahre
2009: 48.600 €
2008: 48.250 €
2007: 47.700 €









