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Private Krankenversicherung für

Angestellte 


Eine gute Alternative zu den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bietet die private Krankenversicherung (PKV).
Höhere Leistungen bei günstigeren Beiträgen sind gute Argumente, die für die PKV sprechen.

Entgegen in der GKV wird der Beitrag in der PKV nicht nach dem Einkommen berechnet.
Der Arbeitgeber zahlt seinen Arbeitgeberanteil auch zur privaten Krankenversicherung (bis zum Höchstbeitrag wie in der GKV).
Dies gilt auch für die Beiträge mitversicherter Personen.

Bei einem aktuellem Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenkasse von 641,25 € pro Monat kann ein Wechsel in die PKV zu erheblichen Beitragseinsparungen führen, je nach Alter bis zu 5000 Euro!

Entscheidend für den Eintritt in eine private Vollversicherung der PKV ist für  Arbeitnehmer das Bruttoeinkommen. Dies muss über der

Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2008 muss das Bruttogehalt in den vergangenen drei Jahren über der jeweils für das Jahr gültigen Grenze gelegen haben.

Für Berufseinsteiger gilt das Gleiche. Sie müssen 3 Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen, bis sie in die private Krankenversicherung wechseln können.

Ist das noch nicht der Fall, kann als Übergangslösung die private Zusatzversicherung oder die Anwardschaft genutzt werden.

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